Donnerstag, 19. November 2009

Erst eins, dann zwei, dann drei......

naja wir haben fast Advent, vielleicht sollten wir Bilder auf die Kerzen am Adventskranz kleben....

Was das heißt?

Erst eins...
Herr Richter Horndasch hat seit August etwa drei Dientsaufsichtsbeschwerden erhalten und ebenso viele Anträge auf Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit.

...dann zwei...
Als Ersatz kam Frau Richterin Hüfltein.
Naja, sie erhielt gleich ebenso viele Beschwerden, da sie noch viel schneller die selben Fehler machte wie ihr Vorgänger. Nicht lesen der Anträge, die Akte nicht kennen, Beschlüsse mit falschem Datum fassen, sich auf die falschen Anträge beziehen......Allerdings machte sie gleich auch noch in einem anderen Fall (Fall Hecht) weiter mit den Fehlern und beschwerte sich über ihre Namensnennung und die ihrer Fälle in der Öffentlichkeit.

Das nutzten wir um ihr deutlich zu machen, wenn sie weiter gegen Presse- und Meinungsfreiheit verstößt, ebenso gegen Persönlichkeitsrecht wird Strafantrag gestellt.

Was immer es auch war, aber sie wurde kurz darauf zur Staatsanwaltschaft versetzt wo sie nun allerdings für Rothenburg zuständig ist.

Man sieht sich im Leben immer zweimal...ist daher der Spruch des Monats Oktober im Verhandlungsteam Fischer.

...dann drei...
Nummer Drei im Bunde ist nun Richter Pottiez.

Wieder ein Herr, knapp über 30 Jahre und was soll man sagen: bedauerlicherweise hilft aller Versuch Glauben an die gute Bildung in Deutschland zu entwickeln, nichts:

Nach nur 4 Tagen im Amt, macht er den Versuch die Fehler der Kollegin Hüftlein zu korrigieren und fasst einen Beschluss mit einem korrigiertem Datum, schreibt sogar Manuel selber an, der das vor 2 Monaten bereits beantragt hatte und bringt uns damit zum Köpfe schütteln. Wie bitte sehr kann man in nur 4 Tagen eine mittlerweise 1282 Seiten fassende Akte gelesen haben und einen Beschluss fassen indem man sich auf Kollegen stützt gegen die Beschwerden von 120 Seiten länge vorliegen???

Ich glaube ich sollte versuchen einen Professor für Recht zu finden der meinen Glauben an die Justiz wieder aufrichtet oder mir verrät wie ich schnell Jurist werden kann:) Wäre mir eine Ehre Freilerner zu vertreten.

Im selben Atemzug erhalten wir Beschluss des Herrn Direktor Voll vom Amtsgericht: die Befangenheitsanträge werden abgelehnt. Herr Richter Horndasch hat "eine kleine Fehleinschätzung gemacht" als er uns eine Frist abschnitt. (Kapitel Fristen folgt)

Er hat auch kleine Erinnerungslücken, zumindest schreibt er uns bereits das zweite Mal, "es sei ihm erinnerlich nicht so als...."

Er errinnert sich weder an Postausgänge.....dazu gibt es doch Postausgangsbücher?!
Noch daran, etwas mit dem Verbundsklinikum Ansbach zu schaffen zu haben. O.K. wir hatten einen kleinen Tippfehler beim Diktat ans Schreibbüro - das muss ich mal sagen - statt Verwaltungsrat stand in der Beschwerde Vorstand.....ABER wenn man googelt, macht das Suchprogramm aus dem Verwaltungsrat ebenso einen Vorstand, also dieser Fehler ist menschlich. Aber Herr Richter Horndasch dementiert (sicher nun zur Freude aller Parteigenossen die in OPPOSITIONELLER VERWEIGERUNG zu ihm sitzen) etwas mit der schlechten Presse zu schaffen zu haben, die ihm sein Posten in den Kliniken einbringt.
Fakt - egal wie er es drehen mag und des Versuch macht "mich nachzuahmen, nein mir nachzueifern" indem er sich versucht ganz korrekt auszudrücken - er ist der engste Vertraute unseres Landrats Schwemmbauer und der ist und bleibt Chef des Jugendamtes und der Schulbehörde. Und damit vermischt Herr Richter Horndasch für mich eindeutig die Grenze der Legeslative und der Executive...


Also werden wir wohl Beschwerde dagegen einreichen müssen, darin haben wir nun ja schon Übung.

Kleine Umfrage nebenbei, kann eine Putzfrau Glückwünsche statt eines Landrats überreichen, oder findet ihr das dies eine representative Aufgabe eines Landrats ist? Also Herr Richter Horndasch meint, dass dies KEINE Aufgabe allein für den Landrat ist, er macht das ab und an für ihn, aber nicht als sein Stellvertreter, nein als ähm ja als was? Das hat er nämlich vergessen dazu zu schreiben...als Kreisrat oder Fraktionsvorsitzender oder Vater zweier Kinder oder Richter oder als Vertreter des Bündnis für Familie oder als Verwaltungsratsmitglied von Kliniken (ach nee das ist er ja nicht) oder als freier Bürger von Ansbach.....DANN möchte ich auch mal - ich meine echt, wer nicht? Der Landrat hätte eine Menge mehr Zeit wenn wir alle selber unseren älteren Mitmenschen gratulieren würden.

Wünsche euch einen schönen Beginn der Adventszeit.... was käme nach...dann vier?

Ach ja...und wenn der fünfte Richter grüßt, er hoffentlich die Akte schließt!!! :)


Adventssprüche sind in Bearbeitung....wir sind ein seeeehr kreatives Team, T-shirts wurden auch schon entworfen, einen Monatskalender mit den 12 besten Fehlern des Gerichts Ansbach behalten wir uns gerade noch vor. Am Adventskalender wird eifrig gewerkelt. Wir wollen ja aus allen unseren Bildungsnutzen ziehen.

April, April

Ja der April, die Antwort auf unsere Beweisanträge ist, der Richter möchte ein Gutachten erstellen lassen.

Hierzu findet ihr ausführliches Material auf der bvnl Seite. www.bvnl.de

Vorab reichen wir dem Gericht komplette Entwicklungsverläufe von Manuel ein, zwischen durch holt uns leider eine Grippewelle ein, und wir sind froh, das im Mai Ruhe ist.

Im Juni sollte dann das Gutachten erstellt werden. Es scheitert daran, dass Manuel völlig unter Menschenwürde behandelt wird.

Es fallen Drohungen wie: wir behalten dich gleich da, der Richter macht eh was wir wollen, wenn du nicht mitmachts wird der Richter was schlimmes mit dir machen.

Manuel beweist seine Willensstärke, er verlangt aufgeklärt zu werden über die Tests die er machen soll. Immerhin ist er fast 14 Jahre und will wissen, was er da machen soll. Aber Kinder haben gehorsam zu sein in den Augen der Dr. Kamp-Becker und sie macht Manuel klar, dass ihn das alles nichts angeht.

Manuel verlangt daraufhin einen Anwalt und macht nichts mehr.

Das nennt Frau Dr. Kamp-Becker dann ODD, oppositionelle Verweigerung, und gibt an, das muss dringend psychiatrisch behandelt werden.

Später im Gerichtsaal bleibt sie dabei, antwortet aber auf Fragen von Manuels Anwalt: es sei eben NICHT festgestellt worden das er ODD hat, auch nicht ob er Asperger ist oder nicht, sie KONNTE ja gar nichts testen. ABER dennoch bleibt sie bei ihrer Theorie das genau deshalb das Kind behandelt werden muss.

Als ich wissen möchte wie und wegen was er behandelt werden soll, wird mir die Antwort verweigert.

Andere Psychologen denen wir dann die Gutachten zeigen, werden aussagen, dass Frau Dr. Kamp-Becker völlig falsch gehandelt hat und falsch liegt.
Wir legen Beschwerde in Form von Antrag wegen Besorgnis der Befangenheit ein, was noch vor Ablauf der richterlichen Frist Anfang August abgelehnt wird.

Ab hier beginnt eine lange Odysse von Beschwerden gegen Ärzte und Richter.

Rückblick Februar bis März 2009

Im Februar weist der Richter unsere Protokollberichtigungen ab, das Gute daran, wenn das Gericht einigermaßen richtig arbeiten, müssen alle diese Dinge dennoch ans Protokoll geheftet werden. Es ist wohl Ermessenssache was ein Richter im Familiengericht für wichtig hält, für Manuel sind aber ganz andere Dinge wichtig und die sollen auch in der Gerichtsakte enthalten sein.

Das Gericht meint dann ein zweites Mal erfahren zu wollen, welche Arten der Behandlung Manuel bisher erhalten hat. Dabei wirft der Richter medizinische Begriffe derart durcheinander, dass ich mich dazu gezwungen sehen, zuerst einmal dem Gericht anhand von Beweisanträgen klar zu machen, was eigentlich eine Behandlung ist oder eine Therapie.

Auf die 19 Anträge Ärzte aus Deutschland erläutern zu lassen, wie und was eine Behandlung ist und bewirkt, nämlich eine Heilung, was bei Formen von Autismus ausgeschlossen ist, geht das Gericht nicht ein und hat bis heute keinen Beschluss dazu gefasst.

Vielleicht müssen wir all diese Anträge ein weiteres Mal einreichen? Im Oktober 2009 werden wir dies ankündigen, da wir bis dahin den 3. Richter haben werden.

Rückblick Januar 2009

Der Januar war abwechslungsreich. Nachdem wir schon eine Fristverlängerung für einen Schriftsatz im Dezember erhalten hatten, bekamen wir nach Antrag nochmals Verlängerung im Januar.

Wir stellen dann noch Antrag auf Abweisung des Verfahrens, auf Akteneinsicht des Gerichts beim Jugendamt (was bis heute das Gericht nicht getan hat!!!), Antrag auf Protokollberichtigung, verschiedene Schreiben zu Anfragen nach der Ärztin die die Diagnose Asperger Autismus gestellt hatte, reichten als Beweise den Schriftverkehr zwischen Klinik und uns ein und reichten nochmals das Gutachten bei Gericht ein, nachdem ein Kurzgutachten nicht gereicht hatte.

Mitte Januar schrieb das JA einen Brief, aus dem klar hervorgeht, dass sich das JA nicht mit der Thematik des Falles auskennt und bewusst Schweigepflichten verletzt und verletzt hat.

Unsere Antwort sind die ersten Beweisanträge und eine erste große Anlage. siehe Eintrag 190 Seiten Anlage...

Aktenzeichen

Nachdem wir uns auch mit der Schriftgutverwaltung bechäftigt haben, haben wir also ein Aktenzeichen entworfen.
NICHTS war besser als das!!!

Mittlerweile haben wir über 400 Aktenzeichen vergeben, anhand derer wir nicht nur Datum des Entwurfs und den Grund des Schreibens erkennen können, sondern auch Posteingang bei Gericht, Postausgang bei uns und das Thema eines Schreibens.

Leider kann ich euch keine Beispiel geben:) Sonst würden wir dem Gericht das sortieren der Anträge nach Themen erleichtern und ihnen die Arbeit wozu sie bezahlt werden abnehmen.

Immerhin erhält unser Herr Richter Horndasch über 9000 Euro, für seine Richtertätigkeit inclusive politischer Ämter. Ich finde, dafür kann er auch etwas arbeiten.

Die Gerichtsakte - von Anfang an Chaos?

Die Gerichtsakte wird sicher eines Tages ein ganzes Buchkapitel füllen können.

Schon die ersten 10 Seiten zeigen ein gutes Bild unserer Aktensituation.

Seite 9 wird gar nicht erst nummeriert,so das von Beginn an in meiner eigenen Akte 10 Seiten nummeriert sind, im Gericht nur 9.

Als ich in etwa auf Seite 130 bin, hat das Gericht knapp 70 Seiten verzeichnet. Das erste Mal stellen wir uns die Frage, WIE wird die Akte geführt.

Kurze Zeit später wird sich zeigen, das Gerichte alle Faxe aussondern (die sind bei mir aber auch abgezogen von der Seitenanzahl) und weil es bis Sommer 2009 zu viele Briefe von euch allen lieben Mitstreitern sein werden, werden auch diese in eine Sonderakte gelegt. Dazu kommt wohl eine Nebenakte mit Beweisen. Noch etwas später werden wir erfahren, dass das EDV System des Gerichts nur ihre eingen Aktenzeichen und ihre eigene Nummerierung erfassen kann. Wir haben seit Januar 2009 ein Aktenzeichen mit Datum des Erstellens des Entwurfes und einer Numerischen Sortierung der Schriftstücke erstellt. Diese Zeichen erlauben es uns, mit Hilfe unserer genialen Kinder (die echt richtig gut gebildet sind!!!) durch Programme und gute PC Kenntnisse, jedes Schriftstück sofort zu finden, zu drucken, vorab zu entwerfen, gemeinsam zu bearbeiten, nach Stichworten zu suchen, und immer die genaue Seitenanzahl der Akten parat zu haben. DANKE KIDS!

Wie gesagt, das Gericht kann das nicht, sie machen zudem den Fehler, und nehmen Anträge mit dazugehörigen Beweisanträgen und Zusatzanträgen auseinander in zwei Aktenteile. Da nur WIR ohne in die Anschreiben sehen zu müssen, wissen, welche Schreiben zu welchem Anschreiben mit Antrag gehören, stellen wir uns vor, dass die Gerichtsakte vermutlich nicht mehr nutzbar sein kann. Zumindest wissen wir aus dem Gericht, dass die Zuordnung SCHNELL nicht mehr möglich ist.

Das OLG wird später im August 2009 die Akte als:" Anschriftenmappe" bezeichnen und ersteinmal zurücksenden, weil Dinge fehlen werden.

Bis heute (November 2009) sind nicht mal ein drittel aller Anträge bearbeitet worden, sprich Beschlüsse dazu gefasst worden oder Bezug darauf genommen worden.

Donnerstag, 22. Oktober 2009

Rückblick 2008 der Beginn - Die Schutzschrift

15.09.08 endlich ist die Schutzschrift ferig!
Nachdem am 20 Mai 2008 der Jugendamtsmitarbeiter Herr Kuhlmay sagte: " ich denke wir sehen uns vor dem OLG wieder..."
hatte ich begonnen im Juni an einer Schutzschrift zu arbeiten, falls das JA Antrag gegen Manuel stellen würde.

Ich finde jeder sollte das machen, ist eine Menge Arbeit, aber dafür habt ihr danach wirkliche Ordnung in den Akten und man ist vorbereitet.

Per Einschreiben geht also die Schrift am 18.09. raus und wird von Herrn Hofmann der in den nächsten Monaten noch so einige Einschreiben unterzeichnen wird, in Empfang genommen.

Einschreiben sind eine klasse Sache, dank der deutschen Post kann man sie im Internet verfolgen und dort sogar die Empfangsquittung ausdrucken. Wir haben das regelmäßig gemacht und danken der Post für diesen tollen Dienst.

Unsere Schutzschrift haben wir gleich mehrfach eingereicht mit allen in Frage kommenden Klägern. Sie enthält die Gesamte chronologische Geschichte der 5 jähigen Freilernererfahrung von Manuel, den Fehlern der Behörden, mit Beweisen dazu und Zeugenaussagen. Sie hat etwa 60 Seiten, allerdings in doppelzeiligem Abstand.

Knapp ein Monat vergeht, dann wird unsere Befürchtung wahr. Wir erhalten am 29.10.08 das Schreiben des Gerichts vom JA am 22.10. eingereicht. Die Schutzschrift, so werden wir informiert wird zugezogen. Nun haben wir 14 Tage Zeit den Gegenantrag zu verfassen.
In diesen packen wir die Schutzschrift nochmals mit hinein und schreiben, diesmal in normalem Zeilenabstand weitere 26 Seiten dazu. Vorab per FAx geht das Schreiben fristgerecht am 11.11.08 ans Gericht.

Am 17.11. erhalten wir die Post vom 13.11: die Ladung zur Anhörung am 01.12.08.

Richter wird Herr Horndasch sein.
Bis zur Anhörung werden 12 Seiten Briefe von Freunden eingehen.

Montag, 2. Februar 2009

190 Seiten Anlage

Bis zum 30. Januar hatten wir Frist erhalten, nun will der Richter entscheiden wie das Verfahren weiter gehen wird. Am Freitag den 30. Januar stellten wir also noch Beweisantrag zum Jugendamtsmitarbeiter und dem Leiter der Behörde mit dem Antrag auf Abweisung der Klage,mit der Begründung, dass das Jugendamt keine Kindeswohlgefährdung feststellen kann und konnte.
Auzug:
1. Das Amt für Jugend und Familie war im vorliegenden Fall nicht berechtigt, Klage zu erheben.
2. Der Antrag des Amtes für Jugend und Familie war nicht entscheidungsreif.
3. Entsprechend dem Antrag der Beklagten in der Klageerwiderung sind die Anträge des Jugendamtes in vollem Umfang abzuweisen.
4. Die Anträge stellen den rechtswidrigen und rechtsmissbräuchlichen Versuch dar, ge-setzlich oder in bindenden Verwaltungsvorschriften verbindlich vorgesehene Schritte zu umgehen bzw. zu überspringen. Damit ist die Gefahr verbunden, Gerichtsverfahren durchzuführen, deren Notwendigkeit bei sachgerechtem Behörden-Handeln überhaupt nie gegeben wäre. Würden Gerichte sich hierzu hergeben, würden sie an die Stelle der Jugendhilfe-Behörden (bzw. sorgeberechtiger Eltern!) treten, was sowohl Verfassungs- wie Bundes- und Landesrecht grob zuwiderläuft.......
Der Zeuge wird unter anderem aussagen:
"Da wir einen Bedarfsansatz versäumt und keine eigene Fachkompetenz aufgebaut hatten noch anderweitig darauf zurückgreifen können, haben wir versucht, die rechtlich vorgeschriebenen Schritte einfach zu überspringen und einen Antrag auf Entzug des Sorgerechts gestellt, da wir uns anlässlich unserer Versäumnisse mittlerweile in einer ausweglosen Situation befanden." ......
.....10. "Ich weiß, dass der Bürger sein staatlich verbrieftes Recht auf vollständige Akteneinsicht nutzt, um alle vorliegenden Unterlagen sichten und sein Recht und seine Interessen durch Gegendarstellungen und Widerspruch wahren zu können. Ich habe den Hilfeplanprozess durch ungerechtfertigte Verweigerung der vollständigen Akteneinsicht unterbrochen, weil bei einer Sichtung der vollständigen und tagesaktuellen Originalakte durch Frau Fischer die gröblich unzureichende Falldokumentation im Hilfeplan ebenso zutage treten und zur Sprache kommen würde, wie auch die nachlässige Hilfeplanarbeit an sich. Ich wusste und weiß, das diese Umstände eine erhebliche Sorgfaltspflichtverletzung durch mich darstellen und im Sinne meiner strafrechtlichen Fahrlässigkeitshaftung Konsequenzen für meine Person mit sich bringt, die ich vermeiden wollte. So konstruierte ich absichtsvoll die Fehl-Darstellung eines „Rückzugs“ von Frau Fischer aus dem Hilfeplan und erhob Klage auf Sorgerechtsentzug. Ich habe mit dem Antrag auf Sorgerechtsentzug gegen Frau Fischer wissentlich gröblichst gegen die Prinzipien des Hilfeplans gehandelt. Aus meinem Handeln ergaben sich für das Kind Manuel und seine Familie unnötige Belastungen durch Ausbleiben der durch Frau Fischer beantragten Hilfe für Manuel und die Sorge-rechtsklage. Beides nahm ich aus niedrigen Beweggründen billigend in Kauf.
Ich nahm dadurch auch billigend in Kauf, soviel verstehen wir immerhin mittlerweile vom Autismus, dass sich das Befinden und damit das Kindeswohl des Manuel Fischer durch drohenden Sorgerechtsentzug und mögliche Heimeinweisung und durch die durch all diese Aktionen hervorgerufenen Mehrarbeiten der Mutter Corinna Fischer gegenüber seinem vorherigen Zustand eher verschlechtert, die Jugendhilfebehörden mithin durch ihr Eingreifen eine Kettenreaktion in Gang setzen könnten, an deren Ende vielleicht der Zustand einträte, den wir dem Gericht mit unserem rechtswidrigen Antrag vorab suggerieren wollten."

Die Beweisthemen sind mit dem Streitgegenstand dadurch verknuepft, dass dadurch bewiesen wird:
1. Das Amt für Jugend und Familie war im vorliegenden Fall nicht berechtigt, Klage zu erheben.
2. Der Antrag des Amtes für Jugend und Familie war und ist nicht entscheidungsreif.
3. Entsprechend dem Antrag der Beklagten in der Klageerwiederung ist die Notwendigkeit der Klageabweisung voll umfänglich gegeben.
4. Die Anträge stellen den rechtswidrigen und rechtsmissbräuchlichen Versuch dar, ge-setzlich oder in bindenden Verwaltungsvorschriften verbindlich vorgesehene Schritte zu umgehen bzw. zu überspringen. Damit ist die Gefahr verbunden, Gerichtsverfahren durchzuführen, deren Notwendigkeit bei sachgerechtem Behörden-Handeln überhaupt nie gegeben wäre. Würden Gerichte sich hierzu hergeben, würden sie an die Stelle der Jugendhilfe-Behörden (bzw. sorgeberechtiger Eltern!) treten, was sowohl Verfassungs- wie Bundes- und Landesrecht grob zuwiderläuft.

Sollte das Gericht dieser Ansicht nicht folgen wollen, beantrage ich zur Klärung dieses Beweiswürdigungsgliedes Sachverständigengutachten. Sollte der Vorsitzende diesem Antrag nicht folgen wollen, beantrage ich Gerichtsbeschluss.

In Abhängigkeit von der Entscheidung des Gerichts und/ oder dem Ergebnis einer durch-geführten Beweiserhebung behalte ich mir weiteren Vortrag und/ oder weitere Anträge vor.

Die zum Beweisantrag notwendigen Anlagen ergehen im Sinne der Wahrung der wirtschaftlichen Sicherheit der Familie Fischer an das Amtsgericht Ansbach und an das Landratsamt Ansbach als Klägerin als Fax. Um freundliches Einverständnis seitens des Amtsgerichtes Ansbach und des Landratsamtes Ansbach als Klägerin wird gebeten.....


Als Anlage faxten wir dem Gericht und dem Jugendamt 190 Seiten unter anderem: Wie muss ein Jugendamt in Bezug auf Integrationshilfe arbeiten, wie ist ein Hilfeplan zu erstellen, das Modell EST! über Sozialpädagogische Diagnose in Bayern an dem unser Jugendamt teilnahm um noch besser arbeiten zu können, die Strafrechtlichen Aspekte der Arbeit von ASD Mitarbeitern und wie Fehler zu vermeiden sind u. ä.

Freitag, 16. Januar 2009


Wie versprochen hier endlich das Bild unserer Ordner die mit zur mündlichen Anhörung durften. Zum Eintrag: Akteneinsicht und kleiner Spaziergang mitsamt der Ordner durch Ansbach: Das Gewicht betrug ca 8,5 kg plus Gesetzesbücher wie ZPO, FGG, SGB VIII.
Liebe Grüße Corinna mit M.

Mittwoch, 14. Januar 2009

Mündliche Anhörung 01.12.08

Gedächtnisprotokoll zum Anhörungstermin vor FG in Sachen M. Fischer


Eröffnung:


Die Anhörung wird von Richter Horndasch am 01.12.2008 um 8.30 Uhr in Ansbach eröffnet.

Anwesend:

Amt für Jugend und Soziales vertreten durch , Frau C., Herr H., Herr K.

Mutter Corinna Fischer

RA Saschenbrecker

Zu Beginn mein Schreibbüro

A.

Richter überreicht zum Antrag auf Anwesenheit von zwei Personen ein Schreiben, indem mitgeteilt wird Frau M könnte anwesend sein, Schreibbüro nicht. S. verlässt darauf den Raum.

Richter fragt Fischer nach weiteren Kindern. Sie benennt sie.

B.

Saschenbrecker wird nach Vollmacht gefragt, Fischer unterzeichnet die vorbereitete Vollmacht vor Ort und überreicht sie dem Gericht.



Am nächsten Tag wird nochmals eingereicht, dass RA nicht als Anwalt also nicht vertretend dabei sein wird, sondern nur als beratend für spätere Revision oder nächste Instanz. Das ist deshalb wichtig, weil wir Fall Fischer kein Anwaltsprozess sein soll. Eltern können im Familiengerichtsverfahren sich in erster Instanz selber vertreten. Außerdem werden Eltern neben Anwälten bis zum OLG immer zusätzlich gehört.


Zum nächsten Abschnitt werde ich mich erst später äußern, da wir hierzu bei Gericht derziet noch Eingaben machen. Bitte versteht, wenn ich nicht offenlegen kann was die Gegenseite noch nicht erhalten hat.



C.

Richter sieht im Antrag der Antragstellerin nur das Schulproblem, Fachlichkeit läge aber beim Schulamt.

Richter fragt das JA ob es spezielle Schulen oder Beschulung für Autisten gäbe, H. bejaht. So etwas mache das Autismuskompetenzzentrum und die Beratungsschule für Autismus.


Richter fragt Antragstellerin ob sie bei Klärung der medizinischen Fragen Antrag auf med. Vorsorge zurückziehen würden. H. antwortet mit es wäre dem JA nicht bekannt wie die Ausprägungen des Autismus sind. Diese Auskunft hätte Fischer bisher verweigert indem sie nicht die Therapeuten benannte und eine Schweigepflichtsentbindung gab, aus der klar würde wie weit die Behandlung von M. in Hinblick auf ein wieder in die Schule gehen können wäre.

Richter fragt ob dies der einzige Grund sei für das JA. Und er sehe hier nur zwei Möglichkeiten um die es geht, Regelschule zu erreichen oder Hausunterricht zu ermöglichen.

Darauf spricht K. hinein: nein ihm reiche das nicht er benötige auch die Frage der Schulintegration denn die Mutter habe lediglich einen Handzettel mitgeben auf dem Flex erwähnt sei. Dies sei aber vom Schulamt bereits abgeklärt und durch Schriftverkehr mit dem Kultusministerium geklärt. Frau Fischer habe unrecht in Bayern gibt es kein Flex und Flex BW kann man hier nicht benutzen.

Fischer hört zu, macht sich Notizen und fragt bevor der Richter etwas ins Band sprechen kann, ob sie hierauf sofort antworten dürfe.

Er bejaht. Fischer sagt darauf sie möchte zuerst auf K. antworten, es sei nicht korrekt was K. ausgeführt habe. Es ist vielmehr so, das Flex Bavaria bereits seit einigen Jahren in Planung ist aber die Juristen sich noch nicht einigen konnten wie es durchführbar sein wird. Die kann Herr H. von Flex BW bestätigen.


Fischer stellt mündlich Antrag, Beweis: Zeugnis Herr H Flexschule BW, Adresse und Kontaktdaten werden nachgereicht.

Die Bavaria Flexschule soll den DonBoscowerken in Bamberg untergeordnet werden, Antrag, Beweis: Zeugnis Leiter der Werke Kontaktdaten werden nachgereicht. Die Flex Bavaria soll im Gegensatz zur Flex BW die Schulpflicht ersetzen mit einer Eigenbeteiligung der Eltern von ca 210 Euro im Monat. Die Flex BW wird über Erziehungsbeihilfe finanziert und hat einen Kostenpunkt von etwa 570 Euro, und derzeit werden etwa 20 Schüler aus Bayern dort unterrichtet, wie auch aus dem Schreiben von Schulpsychologe G. hervorgeht. Der bereits eine Woche vor Hilfeplangespräch mit Flex sprach, nur das dieses Schreiben nicht in der Jugendamtsakte liegt. Antrag, Beweis: Zeugnis Herr G.

K. wedelt mit den Händen in Richtung Fischer, und ruft laut zum Richter, sehen sie sehen sie, solche Behauptungen kommen ständig von Fischer.



Fischer erwidert ruhig in Richtung Richter, ich kann ihnen gerne die Dokumente in zweifacher Ausführung reichen. Richter macht keine Bemerkung dazu, fordert auf in Zwei Wochen die Kontaktdaten beizubringen. Herr Saschenbrecker sagt hierauf laut und deutlich, nun dann werden wir weitere Beweise in Form von Schriftlichen Beweisanträgen bringen, wenn das recht ist?

Der Richter sagte das steht ihnen zu, aber sehr leise

D.

H. will nun

(sehr aufgebracht und vorbeugend mit Fingern auf Fischer zeigend)

das vor Gericht sofort bestätigt wird, dass Fischer hier und jetzt dem Richter eine Schweigepflichtsentbindung für die Einsicht des Jugendamtes in Ärztliche Akten von Frau Dr. M. gibt. Fischer fragt wieder ob sie antworten darf, Richter stimmt zu.

Fischer sagt zum Richter gewandt, Antrag, Beweis Zeugnis Frau Dr. M., es gab bereits eine Schweigepflichtsentbindung im Frühjahr bei der das Jugendamt und das Schulamt , alle nötigen Fragen stellen konnten ,es aber laut Frau Dr. M. nicht taten. Frau Dr. M.sei eine sehr korrekte Ärztin und gerne könne für ein weiteres Mal eine Entbindung der Schweigepflicht gebracht werden. Aber in schriftlich erForm, dies sei doch rechtlich selbstverständlich nicht anders möglich.

E.

Die Fachlichkeit der R.(Ort) Ärzte wird durch das Jugendamt in Frage gestellt. Der Richter gibt darauf hin zum Auftrag, dass Fischer die Fachlichkeit der Ärzte als Nachweis erbringen muss.

Herr Saschenbrecker wirft noch ein, in Bezug auf die Fachlichkeit würde doch aber das Gericht eine langjährige Erfahrung gleichsetzen mit kinderpsychiatrischer Fachlichkeit, der Richter gibt ungenaue Antwort, das sei festzustellen. ,

Fischer fragt den Richter ob man in Bezug auf weitere Beweiserhebungen bitte klären könnte, wie es mit Erhebung von Sozialdaten Dritter für das Jugendamt aussehe. Denn die Daten der Betroffenen die beigebracht werden können zum Beweis dass Manuel nicht allein betroffen ist von dieser Problematik müssten geschützt werden. Richter sagt er wisse noch nicht wie das Verfahren überhaupt weiter ginge , daher müsste diese Frage heute noch nicht geklärt werden. Er müsse sich aufgrund der fachlichen Problematik ebenso in die Materie einarbeiten wie alle Beteiligten.


Mündliche Anhörungwird beendet nach 1h. Angesetz waren 30 Minuten.



Nicht alles hier enthaltene steht im Protokoll des Richters, wurde aber von uns mit Antrag gebeten aufzunehmen.


Bis zum 11.01.09 erhielten wir 14 Tge später bei Antrag auf Fristverlängerung die Verlängerung und haben nun weitere Anträge eingebracht. Unter anderem Klageabweisung, Akteneinsicht in alle Akten, Protokollberichtigung, Antrag auf Beantwortung aller alten Anträge und Vortragen der Aufgaben die das Gericht gemacht hatte. Das heißt ich musste verschieden Kontaktdaten zu Fernschulen und deren Leitern, Kultusministeriumsmitarbeitern geben, Fachlichkeit der Ärzte beweisen, das Gutachten einreichen das das Jugendamt davor nie gefordert hatte, und habe nun Fristverlängerung bis Ende Januar erhalten.