Mittwoch, 14. Januar 2009

Beschwerden

Am 28.11.2008 berichteten wir:

Es wurden inzwischen Dienstaufsichtsbeschwerden wegen Verletzung der Fürsorge- und Sorgfaltspflicht im Amt gegen alle beteiligten Mitarbeiter des Jugendamtes Ansbach sowie den Leiter gestellt. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Leiter der Kommunalbehörde wegen selber Verletzung.
Beschwerde wurde außerdem gerichtet gegen das Landratsamt Ansbach insbesondere gegen die Behörden Schulamt und Jugendamt sowie deren übergeordneten Abteilungen Kommunales und Soziales. Die Beschwerde in Form einer Fachaufsicht
gingen an die Ministerien für Kultus, für Inneres und für Justiz.


Die Beschwerden schrieben wir alle erst einmal formlos und waren auch von der Reaktion wenig überrascht. Hätte wirklich jemand erwartet, dass sich jemand die Mühe machen würde in die Akten zu sehen?

Die Beschwerde die gegen das Jugendamt gerichtet war, geschrieben von Frau G. M., wurde abgelehnt mit der Begründung: "...das Familiengericht wird darüber entscheiden." und "...gegen die Vorwürfe der Mitarbeiter konnten keine Anhaltspunkte für Verfehlungen festgestellt werden."

Die Beschwerden gegen Mitarbeiter im Landratsamt weil mir die Schulamtsakte nach wie vor nicht gezeigt wir, wurde abgewiesen mit folgender Begründung: "...Akteneinsicht wurde ihrer RA gewährt und ihnen wurde die komplette Akte in Kopie zum Verbleib übersandt."

Leider bezieht sich diese Aussage auf die Akte des Jugendamtes...wo also ist die Akte des Schulamtes, diese Frage stellt sich mir nach wie vor.

An Widersprüchen wird noch gearbeitet.

Die Beschwerden die an die Regierung direkt gerichtet war, wird noch bearbeitet, zumindest hoffe ich das, denn ich habe bisher nichts anderes zugesendet bekommen.

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