Mittwoch, 14. Januar 2009

Erster Presseartikel Dezember 2008

Auf Barrierefreiheit für Asperger Autisten steht Entzug…

Anhörung wegen elterlicher Sorge im Fall Fischer

Der Anhörungstermin ist am Montag, den 01. Dezember 2008 um 8.30 UhrSitzungssaal 4 im 1. Stock, im Justizgebäude Promenade 8 in 91522 Ansbach.

Die Öffentlichkeit ist wie immer in Familiensachen ausgeschlossen.Das Amt für Jugend und Familie des Landkreises Ansbach hat beantragt, der Mutter Corinna Fischer das Aufenthaltsbestimmungsrecht, sowie das Recht auf ärztliche Versorgung sowie Leistungen nach SGB VIII zu beantragen, für den 13 jährigen Sohn mit Asperger Syndrom zu entziehen.

Der 13 Jährige wurde 2004 als unbeschulbar genannt, für eine Woche von der Schule suspendiert und sollte laut Rektor in psychiatrische Behandlung. Ein Unterricht war dem Lehrer laut Aussagen nicht mehr möglich. Mobbing gegen den damaligen 4. Klässler durch Schüler und später Lehrer waren an der Tagesordnung, wurden aber von der Schule nicht verfolgt, obwohl schon zu Beginn der Grundschulzeit wegen auftretender Probleme Schulpsychologen eingeschaltet wurden. Die Mutter begann ihren Sohn daheim zu unterrichten und schloss sich Freilernern und Homeschoolern in Deutschland an, um ihren Sohn bestmöglich zu bilden. Obwohl Corinna Fischer immer wieder betonte nach einer Integrationsmöglichkeit zu suchen kam es schnell zu Buß- und Zwangsgeldern, sowie den üblichen Zwangsandrohungen bei Eltern mit Kindern die zu Hause lernen. Im Mittelpunkt einer Rückführung in die Schule stand sowohl für Mutter wie auch Kind immer, dass auf die Individualität des Schülers Rücksicht genommen werden sollte. Ein Plan seitens der Behörden wurde nicht vorgelegt. „Er soll halt mal kommen, dann sehen wir mal“, waren die Aussagen von Schule und Behörden.

Selber Heim- und Jugenderzieherin konnte sich die Mutter auf solch vage Pädagogik nicht einlassen. Keine Behörde wollte überlegen, auf welchem pädagogisch vernünftigen Weg ein Kind, mit dem Unterricht laut Schule nicht möglich gewesen war, wieder eingegliedert werden konnte. Auf der Suche nach Hilfen wurden durch die Familie mehrfach Psychologen, Psychiatrie und Therapeuten aufgesucht, bis vor 2 Jahren die Diagnose Asperger Syndrom eine Form des Autismus diagnostiziert wurde. Mit Unterstützung von Autismuszentren und Ärzten die beratend zur Seite stehen, von anderen betroffenen Eltern und insbesondere durch andere Autisten mit denen sich der mittlerweile 13Jährige endlich selber verstehen lernte, begann ein völlig neuer Lebensabschnitt für die gesamte Familie.

Nach einem Umzug im Sommer 2007 schien es fast, als würden sich die Kooperationsgespräche mit Behörden in eine gute neue Richtung bewegen. Das der Schüler nicht durch Zwang zur Schule gehen würde war allen Beteiligten schnell klar. Schulpsychologe und Schulleiter sowie ein Autismusbeauftragter befragten den Schüler selber, ob er mit ihnen einmal in die Schule gehen würde. Ein klares „Nein!“ war die Antwort und auch die Pädagogen konnten der Mutter nicht sagen, wie man es bewerkstelligen könnte den gesetzlichen Schulzwang durchzuführen, ohne dem Kind zu schaden. Im April 2008 wurde Hausunterricht beantragt, den alle befürworteten. Ein Lehrer, der innerhalb von einem halben Jahr die Familie 3 mal besuchte, hatte genügend Zeit gehabt sich auf das Arbeiten mit einem Autisten vorzubereiten. Andere Kontakte zur Schule, die sich Corinna Fischer bereits in Gesprächen im November gewünscht hatte, wie Einladungen zu Veranstaltungen oder Elternabende der Schule waren ausgeblieben.
Doch der Hauslehrer kam – ohne entsprechende Kenntnisse von Autismus - und ging wieder!
Man stelle sich vor, der Lehrer kündigte nach 3 Tagen aufgrund von Selbstschutz und „weil es ihm bei der Arbeit gut gehen muss“. Zur Frage, ob es nicht vor allen Dingen dem Schüler gut gehen müsse, bekamen Mutter und Sohn keine Antwort. Autismus – eine sogenannte Entwicklungsstörung, beeinträchtigt insbesondere die Filterung der einzelnen Sinne. Alles strömt gleichzeitig auf den Menschen ein. Was wir anderen automatisch hören, sehen, fühlen muss ein Mensch mit Autismus erst lernen zu filtern. Außerdem mögen die wenigsten Asperger Autisten Blickkontakt, Corinna Fischers Sohn zudem überhaupt keinen Körperkontakt. Ebenso mühsam muss das Erkennen von Gefühlen in seinem Gegenüber erst gelernt werden. Fragt man den 13Jährigen wie denn der Lehrer aussah, bekommt man zur Antwort:“Glatze??? Ähm keine Brille – obwohl – mh vielleicht doch Haare? Keine Ahnung.“ Lachend erklärte er vor einigen Tagen, er sei sich nicht sicher gute Bekannte auf einem überfüllten Marktplatz zu erkennen. Fände das aber nicht weiter schlimm. Ob das denn wichtig sei, andere immer zu erkennen, fragte er zurück. Sicher mag es seltsam sein für einen Lehrer drei Tage gesehen zu werden und immer erklärt zu bekommen, er sei ein Fremder für den Schüler. Doch genau darauf hätte er sich ein halbes Jahr vorbereiten sollen. Um den Schüler nach dem Hausunterricht, der vorerst bis zu Sommer genehmigt war, in die Schule zu bringen, erschaffte das zuständige Schulamt kurzer Hand eine Vereinbarung zum Hausunterricht.
Das Ziel war, von Mitte April bis Ende Mai, das zu schaffen, was keiner Behörde und keinem Pädagogen oder Psychologen zuvor gelungen war, nämlich den Schüler in die Schule zu integrieren. Dieses Schreiben wurde allen zuständigen Behörden zugesandt, allerdings vergessen, auch die Mutter und vor allem den betroffenen Schüler davon zu unterrichten. Auch die Schulleitung wurde nicht einbezogen in diesen knappen Zeitplan und hat bis heute keine Vorkehrungen wie Informationsveranstaltungen für die anderen Schüler oder Schulung der Lehrkräfte treffe können. Lediglich ein anderer Autist ist derzeit an der Hauptschule in einem leeren Klassenraum mit seiner Begleitung untergebracht, um sich, wie es heißt, an die Umgebung Schule zu gewöhnen damit er danach in der Berufsschule zu recht kommt. Man höre und staune, ein Mensch der Probleme mit seiner Umgebung hat, wird an ein Zimmer einer Schule gewöhnt, um sich dann in einem anderen Gebäude mit anderen Geräuschen und Gerüchen zurechtzufinden.

Sicher würde man dies von einem Blinden nicht verlangen. Einen Weg auswendig zu lernen, um einen ganz anderen zu schaffen. Damit alles für einen eventuell gelingenden Schuleintritt getan war, beantragte Corinna Fischer auf Beratung der Behörden hin beim Jugendamt des Landkreises Ansbach formlos Schulbegleitung, für den Fall das ihr Sohn zur Schule ginge. Das Jugendamt verlangte dafür einen Hausbesuch um denjenigen mal zu sehen, für den die Hilfe bestimmt ist. Der Sachbearbeiter kam, brachte aber unangekündigt eine zweite Person mit. Veränderte Situationen sind für Asperger Autisten sehr schwer nachvollziehbar, sie müssen sich langsam darauf einstellen. Der Sachbearbeiter hatte dafür nicht die Zeit. Er schlug einen neuen Termin vor, doch nicht ohne vorher zu versuchen, sich Zutritt zu den nächstbesten Räumen des Dreifamilienhauses zu verschaffen, in denen er den Jungen vermutete. Als die Mutter ihn daran hinderte, insbesondere um ihr Kind zu schützen, nicht in eine unzumutbarere Situation zu geraten, als sich ein autistischen Kind schon befindet wenn es quasi begutachtet werden soll, wurde schnell klar, dass der Sachbearbeiter keinerlei Kenntnisse über Autismus hat. Beim nächsten Hausbesuch bat Corinna Fischer das Jugendamt in einen großen Büroraum im Haus, mit der Bitte um Verständnis den Jungen innerhalb seiner geschützten Umgebung, der Wohnung der Familie, nicht die Rückzugsmöglichkeiten zu verbauen. Wieder gab man zu verstehen von Autismus nichts zu wissen. Die Mutter bekam, trotz des gesetzlichen Rahmens, auch keine Aufklärung darüber, wie Schulbegleitung aussehen könnte, welche Folgen diese Integration für ihr Kind haben kann und wer für diese Arbeit in Frage kommt. Laut Jugendamt ging es rein um das Kennenlernen des Sohnes. Als dieser den Raum betrat, sich mit dem Rücken zu den Fremden setzte und nicht auf die Worte und Fragen des Sachbearbeiters reagierte, wurde dies gleichgesetzt mit Verhaltensauffälligkeit. Es handelt sich hierbei jedoch um völlig normales autistisches Verhalten, was offensichtlich der Sachbearbeiter auf Grund seiner Unkenntnis nicht weiß.

Hier stellt sich die Frage, ob die Jugendhilfe denn überhaupt beratend tätig sein darf, wenn sie in diesem Bereich nicht fortgebildet wurde. Schon im damaligen Gespräch sah sich der Sachbearbeiter mit der Mutter vor Gericht stehen: „Einen anderen Ausweg sähe er von Amts wegen fast gar nicht.“

Ein Junge ist aufgrund seiner anderen Lebensart, nicht in der Lage von einer Schule gebildet zu werden, soll aber aufgrund eines Gesetzes zum Schulzwang in einem Gebäude seine Schulpflichtzeit absitzen. Es ist zu erwarten, dass er dabei keinen Abschluss erreichen würde, dennoch wird ihm verweigert eine Fernschule zu benutzen oder sich daheim zu bilden bis er zu einem Abschluss – barrierefrei – gelangen würde. Er lebt lieber zurückgezogen mit ausgesuchten Freunden und liebt den Kontakt zu anderen über Internet und Telefon – soll aber zum Zweck der sozialen Integration sich einer lauten für ihn unübersichtlichen Klasse mit täglich wechselnden Fremden aussetzen. Es gibt genügend Berichte von anderen autistischen Menschen, die davon erzählen, viel lieber über Medien Kontakt zu anderen zu suchen und als Erwachsene auf diese Art sehr glücklich leben. Ein für seine Art gut integrierter angehender Jugendlicher, der von einem Mobbingopfer zu einem selbstbewussten jungen Menschen heranwächst, der sich seiner Art sehr bewusst ist und daran arbeitet nicht nur gebildet zu sein sondern auch selbstständig für seine Zukunft, soll aus dem Elternhaus gerissen werden, weil Behörden wie es scheint weder am Wohldes Kindes noch an einer Fortbildung im eigenen Interesse interessiert sind.

e-Mail: VerhandlungsteamFischer@t-online.de

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